Teleradiologie
Für die Teleradiologie wurden mit der letzten Neufassung der Röntgenverordnung (RöV) klare Richtlinien verabschiedet. Während vor 2002 das Versenden und anschließende Befunden von Bildern eher unüblich war, wurde mit der Verfügbarkeit von schnellen Netzen und hohen Übermittlungsraten eine Manifestierung dieses Vorganges der Befundung aus Sicht des Gesetzgebers notwendig.
Die Teleradiologie bezeichnet die Befundung von Röntgenbildern durch einen fachkundigen Arzt an einem anderen Ort als dem der Bilderzeugung. Hierfür müssen zum einen natürlich die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Zum anderen spielen viele andere Dinge eine Rolle, wie z.B. Personalbereitstellung; Qualifikation des eingesetzten Personals; Zeitraum, in dem die Teleradiologie betrieben werden soll; Gestaltung von Kooperationsverträgen mit den beteiligten Parteien, etc.
Wir beraten Sie über Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Voraussetzungen der Teleradiologie und projektieren im Bedarfsfall die Umsetzung.